Kunde: Bei mir kommt 1x im Monat ein Pflegedienst zum Wechseln des Katheters. Als ich noch die Arztpraxis aufsuchen konnte, habe ich immer diesen Katheter bekommen. Damit kam ich sehr gut zurecht. Jetzt habe ich das Problem, das ich mit dem Pflegedienst ein Sanitätshaus vorgeschrieben kriege, wo ich diesen Katheter nicht bekomme. Mit dem Ersatz komme ich leider gar nicht zurecht. Es geht ständig was „daneben“.
Nun meine Frage: Kann ich bei Ihnen diesen Katheter mit Dauerverordnungen beziehen? Oder muss ich ihn zu dem angegebenen Preis selber kaufen? Ich habe einen Pflegegrad. Kann man ggf. dafür auch den Entlastungsbetrag oder die 40 € für Hilfsmittel verwenden bzw. können Sie das mit der Pflegekasse abrechnen? Für eine verbindliche Information diesbezüglich wäre ich Ihnen sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen
Herr S.
Admin: Sehr geehrter Herr S.
vielen Dank für Ihre Mail und Ihre Anfrage.
Sie müssen den von Ihnen gewünschten Katheter nicht selbst kaufen. Ihre Krankenkasse wird diesen Katheter wie bisher vergüten. Wenn Ihr Pflegedienst mit einem Sanitätshaus zusammen arbeitet und Sie dann gegen Ihren Wunsch mit einem anderen Produkt versorgt, müssen Sie das nicht so hinnehmen. Gemäß dem gültigen Gesetzten (Sozialgesetzbuch Fünf, SGB V) haben Sie die freie Wahl des Lieferanten (Leistungserbringers). Die Versorgung mit dem "Visisoft Ballonkatheter" ist bei fast allen Krankenkassen über ein Rezept (Muster 16) möglich. Ihre Pflegekasse und Ihr Pflegegrad hat damit Nichts zu tun. Nur Ihre Krankenkasse bezahlt dieses Hilfsmittel für Sie.
Gern würden wir Ihnen helfen, auch weiterhin den von Ihnen bevorzugten Katheter "Visisoft Ballonkatheter" anwenden zu können. Dazu teilen Sie uns bitte mit, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind. Dann prüfen wir, ob wir Sie unkompliziert mit dem Produkt versorgen können (Prüfung der Lieferberechtigung). Sollte die Prüfung positiv ausfallen, würden wir dann noch die Angaben benötigen, bei welchen Arzt Sie dazu in Behandlung sind und welcher Lieferant Sie derzeit mit den Kathetern beliefert (der Pflegedienst wechselt nur den Katheter, aber liefert nicht).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Katheterladen.de
Kunde:
Vielen Dank für die prompte Antwort! Für die Prüfung möchte ich Ihnen gerne mitteilen, dass ich über die AOK Sachsen-Anhalt versichert bin.
Mit freundlichen Grüßen
Herr S.
Admin:
Sehr geehrter Herr S.
Seit einigen Jahren hat Ihre Krankenkasse die Versorgung der Versicherten mit Inkontinenzhilfen (Ableitend) ausgeschrieben. Es gibt in Sachsen-Anhalt dazu vier Los-Gebiete (Regionen), die jeweils ein Lieferant (Vertragspartner der Krankenkasse) exklusiv (also ganz alleine) versorgen darf. Dieser Lieferant entscheidet auf Basis der Verordnung Ihres Arztes und seinem Vertrag mit Ihrer Krankenkasse welches Produkt (Hilfsmittel) er Ihnen liefert. Dieser Lieferant hat die Ausschreibung Ihrer Krankenkasse gewonnen, weil er den niedrigsten Preis angeboten hat.
In diesem besonderen Fall haben Sie leider nicht mehr das Recht, den Lieferanten selbst zu wählen. Daher könnten wir ein Rezept von Ihnen mit Ihrer Krankenkasse nicht abrechnen.
Wir empfehlen Ihnen daher, mit Ihrem Arzt zu sprechen. Wenn Ihr Arzt medizinisch begründen kann, dass in Ihrem Fall der "Visisoft Ballonkatheter" notwendig ist (Medizinische Notwendigkeit) und diese Begründung auf dem Rezept aufträgt und das Produkt auch mit der "vollständigen" 10-stelligen Hilfsmittelnummer (15.25.15.7001) auf dem Rezept verordnet, muss der Lieferant Sie mit diesem Produkt versorgen (gemäß den gültigen Hilfsmittelrichtlinien). Sollte sich Ihr Lieferant dennoch weigern, Sie mit dem "notwendigen" Produkt zu versorgen, ist es dann sicher auch hilfreich, diese besondere Situation mit Ihrer Krankenkasse zu besprechen.
Wenn das Alles nicht zum Erfolg führt, können Sie natürlich jederzeit auch den Katheter bei uns kaufen (auch immer ohne Rezept).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Katheterladen.de
Kunde:
vielen Dank für die Erklärung bezüglich der Versorgung.
Jetzt weiß ich wenigstens Bescheid. Für mich war es völlig unverständlich, warum ich die Versorgung in der Arztpraxis problemlos bekam, beim Pflegedienst jedoch nicht... Danke für die Aufklärung.
Mit freundlichen Grüßen
Herr S.